Datenschutz - Schutz personenbezogener Daten
Schutz personenbezogener Daten gem. DSGVO
Ob Kunden-, Mitarbeiter-, Patienten- oder Mandantendaten: Fast jedes Unternehmen, alle medizinischen Einrichtungen und viele Freiberufler wie Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer arbeiten mit Daten, die unter die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) fallen.
Unser Leistungsspektrum umfasst u. a.:
- Überprüfungen der vorhandenen datenschutzrelevante Potenziale
- Empfehlungen aus technisch und organisatorische Maßnahmen
- Überprüfung der datenschutzrechtlichen Maßnahmen mit Audit-Charakter
- Erstellung der Verarbeitungs-Dokumentationen bzw. Verarbeitungsübersicht
- Formulierung der Datenschutzerklärung für den Internetauftritt
- Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter im Datenschutz
Hierbei übernehmen wir die Funktion des Datenschutzbeauftragten oder führen im Rahmen der Bestandsaufnahme oder einem Datenschutzcoaching ein Datenschutz-Audit durch.
Unternehmen haben einen betrieblichen Beauftragten für den Datenschutz zu bestellen, wenn sie bei der automatisierten Datenverarbeitung mindestens 10 Personen obeschäftigen. Maßgeblich ist nicht die Anzahl der Arbeitnehmer, sondern die der im Unternehmen tätigen "Personen" (d.h. auch freie Mitarbeiter, Auszubildende und Geschäftsführer), welche REGELMÄßIG personenbezogene Daten verarbeiten.
Die Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten:
- Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen
- Keine Fort- und Weiterbildungskosten Ihrer eigenen Mitarbeiter
- flexible Ernennung und bei Bedarf Abberufung (s. Kündigungsschutz interner Datenschutzbeauftragter)
- Bedarfsgerechte Lösungen
- Keine Störungen bzw. Unterbrechungen ihres Geschäftsablaufs
Durch ein Datenschutzaudit werden Schwachstellen aufgedeckt und können beseitigt werden.
Weiterer Vorteile eines Datenschutzaudits:
- Nachweis der Erfüllung gesetzlicher Datenschutzanforderungen
- Feststellung des Datenschutz- und Datensicherheitsniveaus
- Wettbewerbsvorteile durch Bekanntgabe eines erfolgreichen Audit
- Nach einem erfolgreichen Audit Bescheinigung durch ein Zertifikat
- Verbesserung der Datenverfügbarkeit
- Vorbeugung vor Datenverlusten oder Verstößen gegen Datenschutzgesetze
- Unterstützung des internen/externen Datenschutzbeauftragten